Noch ist es in Schleswig - Holstein nicht Pflicht den Wert einer Parzelle bei Pächterwechsel ermitteln zu lassen. Es ist aber in jedem Fall und für alle Beteiligten das Beste. Warum liegt auf der Hand, der soziale Charakter des Kleingartenwesens muss erhalten bleiben. Durch eine sach- und fachgerechte Wertermittlung nach den Richtlinien für die Bewertung und Entschädigung von Anpflanzungen und Anlagen nach §11 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes, veröffentlicht im Amtsblatt Nr.31, vom 28.07.2008, haben der abgebende und neue Pächter sowie der Verein eine klare Aussage zur Grundlage.


Wertermittler bei der Arbeit

Der Landesverband bietet im Rahmen seines Schulungsprogramms Lehrgänge zum Wertermittler an. Vorraussetzung ist der abgeschlossene Fachberaterlehrgang. In diesem Lehrgang wird die rechtliche Grundlage, die Vorgehensweise und der Umgang mit dem Ermittlungsprotokoll in einem theoretischen Teil geschult. In einem Praxisteil werden die erworbenen Kenntnisse in einigen Parzellen angewendet. Termine werden bekannt gegeben.

Hier die neuen Richtlinien, gültig ab 01.04.2012.

Richtlinien

Ein neues Protokoll wird folgen.